Allgemeine Geschäftsbedingungen

Terminabsagen & Ausfallentschädigung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, muss die Absage spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird eine Umtriebsentschädigung in Höhe von 100 CHF in Rechnung gestellt.